Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI – Kostenlos bei Ihnen zuhause
Sie pflegen einen Angehörigen und beziehen Pflegegeld? Dann steht Ihnen regelmäßig eine kostenlose Beratung zu. Wir besuchen Sie zuhause, schauen gemeinsam auf Ihre Situation und sorgen dafür, dass Ihr Pflegegeld gesichert bleibt.
Was genau ist der Beratungseinsatz nach § 37.3?
Wer zuhause gepflegt wird und Pflegegeld erhält, muss sich regelmäßig beraten lassen. So will es der Gesetzgeber. Ein zugelassener Pflegeberater kommt zu Ihnen nach Hause, schaut sich an, wie die Pflege läuft und ob Sie gut versorgt sind. Das Gespräch dauert meist eine halbe bis dreiviertel Stunde.
Klingt nach Kontrolle? Ist es nicht. Der Beratungseinsatz soll Sie unterstützen, nicht überprüfen. Wir geben Tipps für den Alltag, zeigen Ihnen Leistungen, die Sie vielleicht noch gar nicht kennen, und beantworten Ihre Fragen.
Nach dem Gespräch schicken wir den Nachweis an Ihre Pflegekasse. Fertig. Sie müssen nichts weiter tun.
Gut zu wissen:
Der Beratungseinsatz ist nicht nur Pflicht, sondern auch Ihr gutes Recht. Nutzen Sie ihn, um sich über Entlastungsangebote, Hilfsmittel oder Zuschüsse zu informieren. Unsere Checkliste hilft Ihnen bei der Vorbereitung.
Anerkannter Anbieter
Beratungseinsatz § 37.3
Was bringt Ihnen der Beratungseinsatz?
Der Pflichttermin bei der Pflegekasse klingt erstmal nach Bürokratie. Tatsächlich steckt mehr dahinter. Richtig genutzt, hilft er Ihnen an vielen Stellen.
Pflegegeld bleibt sicher
Ohne den Beratungseinsatz kürzt die Pflegekasse das Pflegegeld. Wir übermitteln den Nachweis direkt an Ihre Kasse.
Beratung für Ihre Situation
Wir hören zu, stellen Fragen und geben Antworten, die zu Ihrem Alltag passen. Keine Standardfloskeln.
Leistungen entdecken
Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Zuschüsse – wir zeigen Ihnen, was Ihnen zusteht.
Unterstützung für Angehörige
Pflege kostet Kraft. Wir sprechen auch über Entlastungsmöglichkeiten für Sie persönlich.
Hilfe bei Anträgen
Formulare ausfüllen, Nachweise zusammenstellen – das übernehmen wir gern mit Ihnen gemeinsam.
Ansprechpartner auch danach
Wenn später Fragen auftauchen, rufen Sie einfach an. Ihr Berater kennt Ihre Situation.
Termine, die passen
Sie bestimmen, wann wir kommen. Vormittags, nachmittags, auch kurzfristig möglich.
Kurz gesagt: Der Beratungseinsatz ist kein lästiger Pflichttermin. Er ist Ihre Chance auf echte Unterstützung.
In vier Schritten zu Ihrer Pflegeberatung
Keine komplizierten Abläufe, kein Papierkram vorab. So einfach funktioniert es:
Sie rufen an
Ein kurzer Anruf genügt. Oder Sie schreiben uns eine Nachricht. Wir melden uns spätestens am nächsten Werktag.
Termin bei Ihnen
Gemeinsam finden wir einen Tag, der passt. Meist können wir innerhalb weniger Tage vorbeikommen.
Beratung zuhause
Ihr Pflegeberater besucht Sie in Ihrer gewohnten Umgebung. Das dauert etwa 30 bis 45 Minuten.
Erledigt
Den Nachweis für die Pflegekasse übermitteln wir direkt. Sie brauchen nichts einzureichen. Ihr Pflegegeld ist gesichert.
Beratungseinsatz: Die Fristen nach Pflegegrad
Wie oft Sie den Beratungseinsatz wahrnehmen müssen oder können, hängt von Ihrem Pflegegrad und Ihrer Pflegesituation ab. Beziehen Sie Pflegegeld oder eine Kombinationsleistung, bei der Pflegegeld und Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes kombiniert werden, ist ab Pflegegrad 2 ein regelmäßiger Beratungseinsatz verpflichtend. Wird die Pflege vollständig durch einen ambulanten Pflegedienst übernommen, ist die Pflegeberatung freiwillig.
| Pflegegrad | Intervall | Pflegegeldempfänger | Sachleistungsbezieher |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | Halbjährlich | Bis zu 2 (freiwillig) | Bis zu 2 (freiwillig) |
| Pflegegrad 2 | Halbjährlich | 2 (Pflicht) | Bis zu 2 (freiwillig) |
| Pflegegrad 3 | Halbjährlich | 2 (Pflicht) | Bis zu 2 (freiwillig) |
| Pflegegrad 4 | Halb- oder vierteljährlich | 2 (Pflicht) + 2 (freiwillig) | Bis zu 4 (freiwillig) |
| Pflegegrad 5 | Halb- oder vierteljährlich | 2 (Pflicht) + 2 (freiwillig) | Bis zu 4 (freiwillig) |
Achtung: Pflegegeld nicht riskieren!
Wer den Beratungseinsatz versäumt, riskiert sein Pflegegeld. Die Pflegekasse kürzt zunächst um 50 Prozent. Im Wiederholungsfall streicht sie es komplett. Das muss nicht sein – wir erinnern Sie rechtzeitig an Ihre Termine.
Kostet mich die Beratung etwas?
Nein. Die Pflegeberatung nach § 37.3 ist für Sie vollständig kostenlos. Ihre Pflegekasse trägt sämtliche Kosten und rechnet direkt mit uns ab.
Sie müssen nichts bezahlen, nichts vorstrecken, keine Formulare ausfüllen. Es entstehen auch keine versteckten Gebühren.
Das gilt für alle gesetzlich Versicherten. Privatversicherte erhalten von uns eine Rechnung, die sie bei ihrer Versicherung einreichen. Die Erstattung erfolgt in voller Höhe.
Das bedeutet für Sie:
- Keine Kosten für Sie
- Keine Vorkasse nötig
- Keine versteckten Gebühren
- Direkte Abrechnung mit der Kasse
Pflegeberatung in Ihrer Nähe
Von Wuppertal aus betreuen wir Familien in ganz Nordrhein-Westfalen. Unsere Pflegeberater sind in folgenden Städten regelmäßig unterwegs:
Sie wohnen woanders in NRW? Fragen Sie uns – oft können wir auch außerhalb dieser Städte helfen.
Jahre
Pflegeerfahrung
Wer steckt hinter MediVital?
MediVital ist kein anonymer Pflegedienst mit Callcenter. Hinter uns steht ein Team aus erfahrenen Pflegeberatern, das Pflege aus dem eigenen Berufsalltag kennt.
Unser Gründer Hesam Shahmir arbeitet seit über 20 Jahren in der Pflege. Als examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger hat er selbst erlebt, wie oft Familien mit der Pflege allein gelassen werden.
Seit 2021 berät MediVital pflegende Familien in NRW. Persönlich, bei Ihnen zuhause, mit Zeit für Ihre Fragen.
„Pflege ist für mich mehr als ein Beruf. Wer einen Angehörigen pflegt, verdient echte Unterstützung. Nicht irgendwann, sondern jetzt."
20+
Jahre Erfahrung
500+
Familien beraten
Der Beratungseinsatz ist ein regelmäßiger Pflichttermin für alle, die Pflegegeld beziehen und zuhause gepflegt werden. Ein zugelassener Pflegeberater besucht Sie, bespricht Ihre Pflegesituation und gibt praktische Tipps. Den Nachweis für die Pflegekasse übermitteln wir anschließend direkt. Für Sie entstehen keine Kosten.
Nichts. Die Pflegekasse übernimmt alle Kosten und rechnet direkt mit uns ab. Sie müssen weder bezahlen noch etwas vorstrecken. Bei Privatversicherten erstatten wir auf Rechnung, die von der Versicherung vollständig übernommen wird.
Das hängt vom Pflegegrad ab. Bei Pflegegrad 2 und 3 ist die Beratung alle sechs Monate Pflicht. Bei Pflegegrad 4 und 5 ist sie seit 2026 ebenfalls nur noch halbjährlich verpflichtend. Zusätzlich können bis zu zwei weitere freiwillige Beratungen pro Jahr wahrgenommen werden. Bei Pflegegrad 1 ist sie freiwillig, kann aber bis zu zweimal im Jahr kostenlos genutzt werden.
Die Pflegekasse kürzt zunächst das Pflegegeld um die Hälfte. Bleibt der Nachweis weiterhin aus, wird es komplett gestrichen. Aber keine Sorge: Wir erinnern Sie rechtzeitig an Ihre Termine. Falls Sie einen Termin verpasst haben, rufen Sie uns an. Wir finden schnell eine Lösung.
Nur zugelassene Pflegedienste oder anerkannte Beratungsstellen dürfen den Beratungseinsatz durchführen. Alle unsere Berater sind nach § 7a SGB XI zertifiziert. Das bedeutet: Sie haben eine spezielle Qualifikation für die Pflegeberatung.
Ja. Der Beratungseinsatz nach § 37.3 muss persönlich in der häuslichen Umgebung stattfinden. Das hat einen guten Grund: Nur so kann sich der Berater ein echtes Bild von der Pflegesituation machen. Telefonische oder Video-Beratungen werden nicht anerkannt.
Ja, Sie können frei entscheiden, wer die Beratung durchführt. Es muss nicht der Pflegedienst sein, der sonst bei Ihnen tätig ist. Viele Familien nutzen gerade deshalb einen unabhängigen Anbieter wie MediVital.
Über alles, was mit Pflege zu tun hat. Typische Themen sind: Welche Leistungen stehen mir zu? Wie beantrage ich einen höheren Pflegegrad? Wo finde ich Entlastung? Welche Hilfsmittel gibt es? Der Beratungseinsatz ist Ihr Termin. Nutzen Sie ihn.
Die Pflegeberatung nach § 37.3 ist Pflicht für alle, die Pflegegeld beziehen und zuhause gepflegt werden. Bei Pflegegrad 2 bis 5 muss sie halbjährlich stattfinden (2× pro Jahr). Bei Pflegegrad 4 und 5 können zusätzlich zwei freiwillige Beratungen in Anspruch genommen werden. Nur bei Pflegegrad 1 ist sie freiwillig, aber empfehlenswert.
Die Pflegeberatung kann von zugelassenen Pflegediensten, anerkannten Beratungsstellen oder unabhängigen Pflegeberatern durchgeführt werden. Sie können frei wählen, wer zu Ihnen kommt. Es muss nicht der Pflegedienst sein, der sonst bei Ihnen tätig ist. MediVital berät Sie bei Pflegegrad 2 genauso wie bei allen anderen Pflegegraden.
Nein, Sie brauchen kein Formular auszufüllen. Der Pflegeberater erstellt den Nachweis und übermittelt ihn direkt an Ihre Pflegekasse. Sie müssen nichts einreichen und sich um keinen Papierkram kümmern.
Jetzt Beratungstermin vereinbaren
Sie haben Fragen zur Pflege? Möchten wissen, welche Leistungen Ihnen zustehen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Die Beratung ist kostenlos und wir kommen zu Ihnen nach Hause.
Montag, Dienstag und Donnerstag: 8:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch und Freitag: 8:30 bis 12:30 Uhr
Wir melden uns spätestens am nächsten Werktag bei Ihnen.
Adresse
Stockmannsmühle 133
42115 Wuppertal
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do: 8:30–16:00 Uhr
Mi, Fr: 8:30–12:30 Uhr